Zu den Havarien oder Notfällen zählen:
- Feuer
- Gasgeruch
- Ausfall der Heizanalge innerhalb der Heizperiode
- Rohrbrüche oder Schäden an Rohrleitungen und den damit zusammenhängenden Gerätschaften des Vermieters, durch die sich der Schaden ausweiten könnte
- Stromausfall in der gesamten Wohnung bzw. im gesamten Haus
- herabstürzende Bauteile von Dächern und Fassaden.
Alle nicht genannten Schäden sind als Reparaturen anzusehen, die zu den üblichen Geschäftszeiten gemeldet werden können. Unsere Mitarbeiter veranlassen alles Notwendige, um den Schaden schnellstmöglich zu beheben.